
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Klarspur (Inhaber: Kevin Labetzsch, Halebüller Weg 7, 25813 Husum, Deutschland — Einzelunternehmen) (nachfolgend „Klarspur") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, SaaS-Lösungen, digitale Beratung und verwandter IT-Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Klarspur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von Klarspur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Klarspur oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Klarspur erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Lieferzeit führen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Klarspur alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten von Klarspur und können zu einer Anpassung von Fristen und Vergütung führen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Bei größeren Projekten ist Klarspur berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss zu verlangen. Die genaue Anzahlungshöhe wird im Angebot ausgewiesen.
§ 6 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars überträgt Klarspur dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck. Nicht abgegoltene Nutzungsarten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Klarspur behält das Recht, die erbrachten Arbeiten im eigenen Portfolio und zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 7 Gewährleistung
Klarspur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Der Auftraggeber hat festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich zu rügen. Klarspur hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuerbringung). Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Klarspur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Klarspur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
§ 10 Datenschutz
Klarspur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Einklang mit der DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Husum, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: Juni 2026 – Klarspur, Husum