Was ist die DKU-Förderung?
„Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“ – kurz DKU – ist ein Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein, abgewickelt über die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Es richtet sich an kleine Unternehmen, die ihre Abläufe digitalisieren wollen, und bezuschusst sowohl die Beratung vorab als auch die Umsetzung danach.
Das Programm ist zweistufig: Modul 1 fördert die Analyse der Digitalisierungspotenziale mit einem schriftlichen Bericht, Modul 2 die Einführung der Lösung inklusive Schulung, Hard- und Software und externer Dienstleistungen. Das Programm gilt zunächst bis 30.06.2027.
Der Antrag wird digital über das Servicekonto Business gestellt; dafür ist ein ELSTER-Organisationszertifikat nötig.
Wer bekommt die Förderung?
Antragsberechtigt sind Sie, wenn alle Punkte zutreffen:
- Kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Weniger als 50 Beschäftigte
- Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 10 Mio. €
- Das Vorhaben wurde noch nicht begonnen – kein Auftrag vor der Antragstellung
Nicht antragsberechtigt: Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Beratung und Umsetzung im Vergleich
| Modul 1 – Beratung | Modul 2 – Umsetzung | |
|---|---|---|
| Gegenstand | Analyse der Digitalisierungspotenziale mit schriftlichem Bericht | Einführung der Lösung, Schulung, Hard- und Software, externe Dienstleistungen |
| Zuwendungsfähige Kosten | 2.500 – 20.000 € | 10.000 – 200.000 € |
| Zuschuss | max. 40 %, höchstens 8.000 € | max. 40 %, höchstens 80.000 € |
| Laufzeit | 8 Monate | 18 Monate |
| Unterlagen | Antrag im Servicekonto Business – weitere Unterlagen mit der WTSH klären | Angebot(e) oder Markt-/Preisrecherche · aussagekräftige Projektbeschreibung · De-minimis-Erklärung der letzten drei Steuerjahre |
| Berater | go-digital-Lizenz laut Leistungsbeschreibung – mit WTSH klären | keine Beraterzulassung genannt |
| Passendes Klarspur-Angebot | Prozessanalyse & Digitalisierungs-Roadmap – der erste Schritt jedes Pakets | Softwaresuche, Einführung, Schulung, Individualsoftware, IT |
Die De-minimis-Grenze liegt bei 200.000 € Beihilfen in drei Steuerjahren – für die meisten kleinen Betriebe kein Thema, aber Teil der Unterlagen.
Stand September 2026 – Quellen: WTSH-Programmseite, Leistungsbeschreibungen ZuFiSH / Kreis Schleswig-Flensburg (Modul 1 und 2), Richtlinie 2026-190 (Amtsblatt Schleswig-Holstein 06/2026, nicht im Wortlaut geprüft).
Was der Zuschuss bei den Klarspur-Paketen ausmacht
Rechenbeispiele bei 40 % Zuschuss, ohne Gewähr – maßgeblich ist die Bewilligung der WTSH. Welches Modul greift, hängt vom Inhalt des Vorhabens ab: Modul 1 ab 2.500 €, Modul 2 ab 10.000 € zuwendungsfähige Kosten.
Paket Komplett
2.500 € × 6 Monate = 15.000 €
Bei 40 % Zuschuss: 6.000 € vom Land, 9.000 € Eigenanteil.
Paket Aufbau
1.500 € × 6 Monate = 9.000 €
Bei 40 % Zuschuss: 3.600 € vom Land, 5.400 € Eigenanteil.
Paket Start
800 € × 6 Monate = 4.800 €
Liegt allein unter der 10.000-€-Schwelle von Modul 2 – mit Software oder Hardware im Vorhaben oft erreichbar, klären wir im Förder-Check.
Alle Beträge netto. Beispiele, keine Zusage – die Höhe des Zuschusses legt die WTSH im Bewilligungsbescheid fest.
Erst Antrag, dann Auftrag
Bereits begonnene Vorhaben werden nicht gefördert. Der Auftrag an Klarspur – oder an jeden anderen Dienstleister – darf erst erteilt werden, nachdem der Antrag gestellt ist. Wer vorher unterschreibt, verliert den Zuschuss. Deshalb starten wir mit dem Förder-Check, nicht mit dem Vertrag.
Förder-Check anfragenVom Erstgespräch zur Bewilligung
Kostenloses Erstgespräch
Sie schildern Ihren Betrieb und Ihr Vorhaben – vor Ort oder per Telefon.
Sie bekommen ein Angebot, das die WTSH lesen kann
Ziele, Leistungen, Kostenrahmen und Laufzeit – sauber Modul 2 (Umsetzung) zugeordnet. Den Antrag stellen Sie selbst; wir wirken bewusst nicht daran mit, sonst wären unsere Leistungen nicht förderfähig. Bei Fragen zum Antrag hilft die kostenlose Innovationsberatung der WTSH.
Sie stellen den Antrag
Im Servicekonto Business mit ELSTER-Organisationszertifikat – vor der Auftragserteilung.
Bewilligung
Die WTSH prüft und bewilligt. Erst jetzt darf der Auftrag erteilt werden.
Auftrag & Start
Das Paket beginnt mit der Prozessanalyse; Sie dokumentieren die Umsetzung für den Verwendungsnachweis.
Zwei Punkte, die Sie vor dem Antrag mit der WTSH klären
Beide Anforderungen stehen in den Leistungsbeschreibungen der Kreise; die Richtlinie vom Juni 2026 lag uns nur als PDF vor und wurde nicht im Wortlaut geprüft. Klären Sie sie vor dem Antrag direkt mit der WTSH:
- Klimabeitrag: Für Modul 2 (Umsetzung) verlangt die Leistungsbeschreibung einen Beitrag des Vorhabens zum Klimaziel des Landes – etwa eine nachweisbare Einsparung von Treibhausgasen. Bei Digitalisierungsvorhaben wird das üblicherweise über weniger Papier, weniger Fahrten und effizientere Abläufe dargestellt. Wie konkret der Nachweis sein muss, klären Sie mit der WTSH.
- Beraterzulassung: Für Modul 1 (Beratung) nennen die Leistungsbeschreibungen der Kreise eine go-digital-Lizenz des Beratungsunternehmens – ein Bundesprogramm, das Ende 2024 ausgelaufen ist. Ob diese Anforderung nach der Richtlinie vom Juni 2026 weiter gilt, klären Sie mit der WTSH. Unsere Pakete sind unabhängig davon auf Modul 2 (Umsetzung) ausgelegt, für das keine Beraterzulassung genannt wird.
Fördermittel für die Digitalisierung – kurz beantwortet.
Die Fragen, die uns zur DKU-Förderung am häufigsten gestellt werden.
Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Förderrichtlinie des Landes und die Auskunft der WTSH. Klarspur ist kein Fördermittelgeber und garantiert keine Bewilligung.
Kostenlose Vorberatung: Innovationsberatung der WTSH, Lorentzendamm 24, 24103 Kiel.
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