DKU-Förderung · Schleswig-Holstein

Digitalisierung fördern lassen: bis zu 40 % Zuschuss vom Land Schleswig-Holstein.

Das Land Schleswig-Holstein bezuschusst Digitalisierungsvorhaben kleiner Unternehmen über das DKU-Programm der WTSH – Beratung und Umsetzung, bis zu 40 %. Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben passt, und liefern Ihnen ein Angebot, das zu Modul 2 passt.

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Das Programm

Was ist die DKU-Förderung?

„Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“ – kurz DKU – ist ein Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein, abgewickelt über die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Es richtet sich an kleine Unternehmen, die ihre Abläufe digitalisieren wollen, und bezuschusst sowohl die Beratung vorab als auch die Umsetzung danach.

Das Programm ist zweistufig: Modul 1 fördert die Analyse der Digitalisierungspotenziale mit einem schriftlichen Bericht, Modul 2 die Einführung der Lösung inklusive Schulung, Hard- und Software und externer Dienstleistungen. Das Programm gilt zunächst bis 30.06.2027.

Der Antrag wird digital über das Servicekonto Business gestellt; dafür ist ein ELSTER-Organisationszertifikat nötig.

Voraussetzungen

Wer bekommt die Förderung?

Antragsberechtigt sind Sie, wenn alle Punkte zutreffen:

  • Kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
  • Weniger als 50 Beschäftigte
  • Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 10 Mio. €
  • Das Vorhaben wurde noch nicht begonnen – kein Auftrag vor der Antragstellung

Nicht antragsberechtigt: Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

Modul 1 und Modul 2

Beratung und Umsetzung im Vergleich

Modul 1 – BeratungModul 2 – Umsetzung
GegenstandAnalyse der Digitalisierungspotenziale mit schriftlichem BerichtEinführung der Lösung, Schulung, Hard- und Software, externe Dienstleistungen
Zuwendungsfähige Kosten2.500 – 20.000 €10.000 – 200.000 €
Zuschussmax. 40 %, höchstens 8.000 €max. 40 %, höchstens 80.000 €
Laufzeit8 Monate18 Monate
UnterlagenAntrag im Servicekonto Business – weitere Unterlagen mit der WTSH klärenAngebot(e) oder Markt-/Preisrecherche · aussagekräftige Projektbeschreibung · De-minimis-Erklärung der letzten drei Steuerjahre
Beratergo-digital-Lizenz laut Leistungsbeschreibung – mit WTSH klärenkeine Beraterzulassung genannt
Passendes Klarspur-AngebotProzessanalyse & Digitalisierungs-Roadmap – der erste Schritt jedes PaketsSoftwaresuche, Einführung, Schulung, Individualsoftware, IT

Die De-minimis-Grenze liegt bei 200.000 € Beihilfen in drei Steuerjahren – für die meisten kleinen Betriebe kein Thema, aber Teil der Unterlagen.

Stand September 2026 – Quellen: WTSH-Programmseite, Leistungsbeschreibungen ZuFiSH / Kreis Schleswig-Flensburg (Modul 1 und 2), Richtlinie 2026-190 (Amtsblatt Schleswig-Holstein 06/2026, nicht im Wortlaut geprüft).

Beispiel

Was der Zuschuss bei den Klarspur-Paketen ausmacht

Rechenbeispiele bei 40 % Zuschuss, ohne Gewähr – maßgeblich ist die Bewilligung der WTSH. Welches Modul greift, hängt vom Inhalt des Vorhabens ab: Modul 1 ab 2.500 €, Modul 2 ab 10.000 € zuwendungsfähige Kosten.

Beispiel

Paket Komplett

2.500 € × 6 Monate = 15.000 €

Bei 40 % Zuschuss: 6.000 € vom Land, 9.000 € Eigenanteil.

Beispiel

Paket Aufbau

1.500 € × 6 Monate = 9.000 €

Bei 40 % Zuschuss: 3.600 € vom Land, 5.400 € Eigenanteil.

Beispiel

Paket Start

800 € × 6 Monate = 4.800 €

Liegt allein unter der 10.000-€-Schwelle von Modul 2 – mit Software oder Hardware im Vorhaben oft erreichbar, klären wir im Förder-Check.

Alle Beträge netto. Beispiele, keine Zusage – die Höhe des Zuschusses legt die WTSH im Bewilligungsbescheid fest.

Die wichtigste Regel

Erst Antrag, dann Auftrag

Bereits begonnene Vorhaben werden nicht gefördert. Der Auftrag an Klarspur – oder an jeden anderen Dienstleister – darf erst erteilt werden, nachdem der Antrag gestellt ist. Wer vorher unterschreibt, verliert den Zuschuss. Deshalb starten wir mit dem Förder-Check, nicht mit dem Vertrag.

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Ablauf mit Klarspur

Vom Erstgespräch zur Bewilligung

Kostenloses Erstgespräch

Sie schildern Ihren Betrieb und Ihr Vorhaben – vor Ort oder per Telefon.

Sie bekommen ein Angebot, das die WTSH lesen kann

Ziele, Leistungen, Kostenrahmen und Laufzeit – sauber Modul 2 (Umsetzung) zugeordnet. Den Antrag stellen Sie selbst; wir wirken bewusst nicht daran mit, sonst wären unsere Leistungen nicht förderfähig. Bei Fragen zum Antrag hilft die kostenlose Innovationsberatung der WTSH.

Sie stellen den Antrag

Im Servicekonto Business mit ELSTER-Organisationszertifikat – vor der Auftragserteilung.

Bewilligung

Die WTSH prüft und bewilligt. Erst jetzt darf der Auftrag erteilt werden.

Auftrag & Start

Das Paket beginnt mit der Prozessanalyse; Sie dokumentieren die Umsetzung für den Verwendungsnachweis.

Vor dem Antrag klären

Zwei Punkte, die Sie vor dem Antrag mit der WTSH klären

Beide Anforderungen stehen in den Leistungsbeschreibungen der Kreise; die Richtlinie vom Juni 2026 lag uns nur als PDF vor und wurde nicht im Wortlaut geprüft. Klären Sie sie vor dem Antrag direkt mit der WTSH:

  • Klimabeitrag: Für Modul 2 (Umsetzung) verlangt die Leistungsbeschreibung einen Beitrag des Vorhabens zum Klimaziel des Landes – etwa eine nachweisbare Einsparung von Treibhausgasen. Bei Digitalisierungsvorhaben wird das üblicherweise über weniger Papier, weniger Fahrten und effizientere Abläufe dargestellt. Wie konkret der Nachweis sein muss, klären Sie mit der WTSH.
  • Beraterzulassung: Für Modul 1 (Beratung) nennen die Leistungsbeschreibungen der Kreise eine go-digital-Lizenz des Beratungsunternehmens – ein Bundesprogramm, das Ende 2024 ausgelaufen ist. Ob diese Anforderung nach der Richtlinie vom Juni 2026 weiter gilt, klären Sie mit der WTSH. Unsere Pakete sind unabhängig davon auf Modul 2 (Umsetzung) ausgelegt, für das keine Beraterzulassung genannt wird.
Häufige Fragen

Fördermittel für die Digitalisierung – kurz beantwortet.

Die Fragen, die uns zur DKU-Förderung am häufigsten gestellt werden.

Für kleine Unternehmen ist das Landesprogramm DKU der zentrale Zuschuss: bis zu 40 % auf Beratung (Modul 1, höchstens 8.000 €) und Umsetzung (Modul 2, höchstens 80.000 €), abgewickelt über die WTSH. Daneben gibt es Bundesprogramme wie die BAFA-Beratungsförderung oder KfW-Kredite – einen Überblick gibt unser Artikel zur Digitalisierungsförderung.

Ja – das Programm gilt zunächst bis 30.06.2027, Anträge sind also weiterhin möglich. Da Fördermittel begrenzt sein können, empfehlen wir, das Vorhaben früh vorzubereiten und den Antrag zu stellen, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Ja. Jedes Paket beginnt mit der Prozessanalyse und einer Roadmap – das entspricht dem Gegenstand von Modul 1. Softwaresuche, Einführung, Schulung, Individualsoftware und IT fallen unter Modul 2. Wir liefern das Angebot und die Projektbeschreibung als Dienstleister – den Antrag stellen Sie selbst; ob es bewilligt wird, entscheidet die WTSH.

Dann ist das begonnene Vorhaben nicht mehr förderfähig – die Richtlinie schließt bereits begonnene Vorhaben aus. Ein neues, klar abgegrenztes Vorhaben kann aber beantragt werden. Sprechen Sie uns an, bevor Sie den nächsten Schritt beauftragen.

Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Förderrichtlinie des Landes und die Auskunft der WTSH. Klarspur ist kein Fördermittelgeber und garantiert keine Bewilligung.

Kostenlose Vorberatung: Innovationsberatung der WTSH, Lorentzendamm 24, 24103 Kiel.

Zur WTSH-Programmseite

Förder-Check: Passt Ihr Vorhaben ins Programm?

Kostenlos und unverbindlich: Wir prüfen die Voraussetzungen, sagen Ihnen, welches Modul in Frage kommt, und liefern Angebot und Projektbeschreibung – den Antrag stellen Sie selbst, bevor Sie irgendetwas beauftragen.

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